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  • AutorenbildMarko Thomas Scholz

Warum die »Big Four« nicht zerschlagen werden müssen

Nicht die Macht der vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt ist unheimlich, sondern das Versagen der Bundesregierung im deutschen Steuergesetzgebungsprozess.


Die ARD zeigte am 25. Februar 2019 einen auf den ersten Blick handwerklich gut gemachten Documentary mit dem dramatisierenden Titel »Die unheimliche Macht der Berater«. Alle, die den Sendetermin verpasst haben, finden ihn in der Mediathek des Senders oder inzwischen sogar auf YouTube. Hier ein Link:



Wenig später, am 1. März 2019, publizierte die Süddeutsche Zeitung einen Kommentar von Bastian Brinkmann (@basbrinkmann | Twitter) zu diesem Thema mit dem Titel: »Zerschlagt die Vier«. Diese Forderung ist brisant, denn Brinkmann hat unter anderem Volkswirtschaftslehre und Politikwissenschaften studiert. An der Universität Köln sogar, einer für Ökonomie renommierten und auch international hoch angesehenen Alma Mater.


Dass die ARD einen solchen Documentary gezeigt hat und in ihrer Mediathek abrufbereit hält, entspricht in jeder Hinsicht ihrem Bildungsauftrag und ist nicht zu kritisieren. Auch dann nicht, wenn―wie im vorliegenden Fall―, die dem Beitrag zugrunde liegende These nur eine Seite der Wahrheit abbildet und der Documentary den Zuschauer im Ergebnis objektiv betrachtet nicht umfassend informieren kann. Das muss Meinungspluralismus eben abkönnen.


Wenn aber ein Akademiker mit Fachkenntnissen, obendrein Journalist, in einer großen deutschen Tageszeitung den Einsatz des schwersten Geschützes im Kartellrecht fordert, die Zerschlagung von Unternehmen nämlich, dann ist der Übergang von der unvoreingenommenen Presseberichterstattung zu einer Medienkampagne definitiv überschritten. Ihr Ziel scheint es zu sein, einen Frame zu errichten, welcher die Möglichkeit eröffnet, die Beraterbranche als Ganzes zu diffamieren und symbolisch ihre vier größten Vertreter für das Versagen eines völlig anderen Akteurs, nämlich den Inhaber des Gewaltmonopols, in die Verantwortung zu nehmen. Brinkmann's Forderung ist deshalb ernst zu nehmen und darf nicht unkommentiert bleiben.

»Inhaber des Gewaltmonopols ist der Gesetzgeber, es sind nicht die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.«

Die »Big Four«, die vier weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sind im Einzelnen: KPMG, PwC, Deloitte und EY. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, dass sie sowohl Steuerberatung als auch Wirtschaftsprüfung als auch Unternehmensberatung aus einer Hand anbieten und so jeweils wechselseitig genau die Steuergestaltungsmodelle beraten, prüfen und letztendlich als unbedenklich beurteilen könnten, die sie zuvor ihren Mandanten teuer verkauft haben. Einem zweiten Vorwurf zufolge würden die Big Four bereits im Gesetzgebungsprozess auf den Gesetzgeber einwirken, und zwar mit eigens formulierten Gesetzentwürfen, und dadurch eine zur Reform anstehende, künftige Rechtslage frühzeitig zu Gunsten ihrer übrigen Mandantschaft (mit-)bestimmen. Beide Vorwürfe sind nicht nur haltlos, sondern geradezu absurd und verkehren die Realität in ihr Gegenteil.


Der Inhaber des Gewaltmonopols ist der Gesetzgeber, es sind nicht die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Oder sonst jemand. Gesetze werden demnach im Bundestag und (wenn erforderlich) zusätzlich im Bundesrat verabschiedet. Dies gilt für alle Gesetze und damit auch für alle Steuergesetze. Erarbeitet werden Steueränderungsgesetze von jenen Ministerien, denen die jeweilige Ressortverantwortung obliegt. Die dafür ausgebildeten Experten sitzen in den verschiedenen ministerialen Fachreferaten. Beraten wird über Steuergesetze in den entsprechenden Fachausschüssen. Mit anderen Worten, welche Gesetze am Ende auch immer in Kraft treten, es gibt nur einen einzigen Akteur, der die Macht innehat sie zu formulieren und in der formulierten Fassung auch in Kraft treten zu lassen: der Staat. Folglich gibt es auch nur einen einzigen Akteur, der für verabschiedete Steuergesetze und deren fiskalische Wirkung die alleinige Verantwortung trägt: der Staat.


Selbst wenn sich der Staat im Steuergesetzgebungsprozess aktiv dazu entschließen sollte fachlichen Rat von außen, sprich von einem externen Berater einzukaufen, beispielsweise von den Big Four, kann hinterher nicht argumentiert werden, er, der Staat habe eine andere Rechtslage verabschiedet, als die, die er eigentlich gerne verabschiedet hätte, weil der externe Berater einen eigens formulierten Gesetzentwurf in die Reformdebatte eingebracht habe, und zwar einen, den der Staat ursprünglich gar nicht hätte haben wollen. Die Federführung im Gesetzgebungsprozess obliegt dem Staat schließlich ausnahmslos. Der Staat allein übt die Kontrolle über den zu verabschiedenden Gesetzentwurf aus. Nicht der evtl. hinzugezogene externe (Regierungs-)Berater.


Im hier skizzierten Fall müsste sich der Staat sogar noch vorwerfen lassen, dass er Steuergelder für externe Beraterhonorare verschwendet hat, obwohl er selbst wahrlich genug Steuerexperten im eigenen Mitarbeiterpool beschäftigt. Das ist so, als würde ein Bäckereibetrieb aktiv die Entscheidung treffen, einen Konditor als externen Berater hinzuzuziehen, um sich Rezeptvorschläge unterbreiten zu lassen, weil er sein Sortiment erweitern möchte, und sich am Ende darüber beschweren, dass Torten herauskommen, wenn man eben diese Rezepte nachbackt. Absurd. Eine Regierung muss doch von vornherein wissen, wen sie sich als Berater ins Haus holt. Und warum braucht eine Regierung überhaupt Berater? Wer Berater benötigt, muss selbst ziemlich ratlos sein. Eine Regierung, die bei der Erfüllung ihres gesetzgeberischen Auftrags externe Berater benötigt, obgleich sie doch als Inhaberin des Gewaltmonopols am besten wissen müsste, was sie zu tun beabsichtigt, ist schlichtweg selbst ein Skandal.


Ganz offensichtlich sind nicht die Big Four das eigentliche Problem. Das eigentliche Problem liegt darin begründet, dass der Steuergesetzgeber heutzutage nicht mehr weiß, was ein Besteuerungsleitbild ist. Und am allerwenigsten weiß der Steuergesetzgeber heutzutage, dass mittlerweile im Einkommensteuergesetz mehrere Besteuerungsleitbilder gleichzeitig verwirklicht werden, obwohl sich diese aus optimalsteuertheoretischer Sicht wechselseitig diametral entgegen stehen, was im Ergebnis zu massiven Verwerfungen führt. Was aber noch viel schlimmer ist als diese Unwissenheit des Steuergesetzgebers, ist die Willenlosigkeit des Steuergesetzgebers. Seit 2005 erweckt diese im Übrigen auf schmerzliche Weise den Eindruck ganz besonders stark ausgeprägt zu sein. Anstatt das Nebeneinander von miteinander unverträglichen Besteuerungsleitbildern zum Anlass zu nehmen, eine Konsolidierung im Rahmen einer revolutionären Steuerreform anzustreben, verliert sich die Regierung regelmäßig in Klientelpolitik. Weil Kabinettsmitglieder in der Regel alle vier Jahre ausgetauscht werden, kommt es immer häufiger vor, dass ein Finanzminister keinen Überblick hat und zum Instrument des externen Beraters greift.


Quelle: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG

In Deutschland existieren insgesamt sieben verschieden Einkunftsarten. Einen finanzwissenschaftlichen Grund hierfür gibt es nicht. Einen juristischen auch nicht. Und einen politischen am aller wenigsten. Jede einzelne Einkunft hat aber ihre ganz spezielle Besonderheit, wird im Ergebnis also anders behandelt als jede andere Einkunftsart. Warum? Ist es etwa nicht die Pflicht des Gesetzgebers ein (geschlossenes) Besteuerungssystem zu schaffen? Ein System, in welchem alle Einkünfte gleich behandelt werden? Und damit auch alle Zensiten? Natürlich ist das die Pflicht des Gesetzgebers. Denn nur ein in der Wirkung systemisches Besteuerungsrecht schließt effektiv aus, dass es zu steuerinduzierten Verhaltensanpassungen (Steuergestaltung/Income shifting/Steuerflucht) kommt. Bedauerlicherweise jedoch kommt der Gesetzgeber seinen Pflichten seit geraumer Zeit schon nicht mehr nach. Und nun soll der Öffentlichkeit verkauft werden, dass für eben dieses Staatsversagen die vier größten Beratungsgesellschaften verantwortlich seien.


Fassen wir zusammen: Fakt ist, dass der Gesetzgeber


─ Gesetze verabschiedet und niemand sonst;

─ den gesetzgeberischen Willen formuliert und niemand sonst;

─ kompetent sein muss, um Gesetzestexte zu formulieren;

─ seine Pflichten niemals delegieren darf;

─ externe Berater als Dienstleister und nicht als Partner betrachten muss;

─ als Inhaber des Gewaltmonopols die alleinige Verantwortung für das geltende Recht trägt.


Aus diesen sechs Punkten folgt zwangsläufig, dass jede Lücke im geltenden Steuerrecht, sei sie klein oder groß, nur einen einzigen Urheber kennt: den Gesetzgeber. Und niemanden sonst. Am allerwenigsten die vier großen Beratungsgesellschaften. Folglich ist es mitnichten erforderlich die Big Four zu zerschlagen. Es genügt vollkommen, wenn der Gesetzgeber nicht länger ihre Beratungsdienste in Anspruch nimmt, sie also nicht länger in den Gesetzgebungsprozess einbindet. Ferner muss der Gesetzgeber seine unsägliche Praxis, Klientelpolitik im Deckmantel des Steuerrechts zu betreiben, unverzüglich beenden und ein einheitliches und für alle geltendes Besteuerungssystem errichten.


Die Unfähigkeit des Gesetzgebers das geltende Steuerchaos in ein derartiges Steuersystem zu verwandeln, unterfällt nicht dem Verantwortungsbereich der Big Four. Für eine Zerschlagung gibt es demnach keinen einzigen sachlichen Grund.


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