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Ein Lügner ist noch lange kein »Lügenfritz«—oder doch?

  • Autorenbild: Marko Thomas Scholz
    Marko Thomas Scholz
  • vor 2 Minuten
  • 6 Min. Lesezeit

Der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) lügt, dass sich die Balken biegen. Er ist definitiv ein Lügner. Ihn als »Lügenfritz« zu bezeichnen soll aber strafbar sein. Also was jetzt?



Politiker, die ihre Wähler belügen, sind nun wirklich keine Sensation. Sie sind es im Jahre 2026 nicht und sie waren es auch davor nicht. Belüge die Wähler, belüge deine eigene Partei, belüge den Koalitionspartner, lüge vor der Wahl und nach der Wahl, lüge am Morgen, am Mittag und am Abend, belüge die Journalisten und Moderatoren, belüge die Regierungschefs fremder Länder, belüge die Abgeordneten im Deutschen Bundestag und die im Europäischen Parlament sowieso, lüge, dass sich die Balken biegen—die Lüge ist seit jeher ein probates Instrument im Politikbetrieb, also im Alltag eines jeden Berufspolitikers. Freilich lügt der eine mehr, der andere weniger, der eine dreister, der andere weniger dreist, der eine geschickter, der andere total ungeschickt, der eine wird beim Lügen erwischt, der andere kommt davon ohne erwischt zu werden. Aber gelogen, das haben nahezu alle Politiker schon einmal, wenn nicht sogar buchstäblich alle schon einmal. Und jeder von uns weiß es. JEDER WEIß ES! Dass Politiker lügen ist wahrlich kein Staatsgeheimnis. Wohl eher eine Binsenwahrheit. Und so bald scheint sich an diesem Spezifikum auch nichts mehr zu ändern.


Ein anderes liebgewonnenes Spezifikum im Circus Maximus der deutschen Hauptstadtpolitik war es und ist es bis heute, unseren Bundespolitikern Spitznamen zu geben. Helmut Kohl (CDU) beispielsweise wurde »Birne« genannt, ein Spitzname, der auf das Hamburger Magazin DER SPIEGEL zurückgeht. Wenn man parteiintern über Konrad Adenauer (CDU), den ersten Bundeskanzler der Republik sprach, sagte man schlicht und ergreifend: »Der Alte«. Herbert Wehner (SPD) wurde von seinen Parteigenossen liebevoll »Onkel Herbert« genannt. Hans-Jürgen Wischnewski (SPD) hatte sich wegen seiner ausgezeichneten Kontakte in die arabische Welt den Spitznamen »Ben Wisch« verdient und der ehemalige Außenminister und Vizekanzler Josef Martin Fischer (B90/Die Grünen) wurde öffentlich und parteiübergreifend »Joschka« gerufen.


Den amtierenden Bundeskanzler »Fritz« zu nennen, wäre wegen seines bürgerlichen Vornamens Friedrich folglich naheliegend und im Übrigen auch kein bisschen anstößig. Schenkt man jetzt noch der allgemein bekannten Tatsache Beachtung, wonach Friedrich (»Fritze«) Merz schon so viele Male gelogen hat, dass sich die Balken biegen, und zwar bevor er ins Amt kam und seit er im Amt ist, sollte man meinen, dass ihm der von einem Facebook User zugedachte Spitzname »Lügenfritz« sozusagen auf den Leib geschneidert worden sein muss. Aber Vorsicht! »Lügenfritz« darf man Fritze Merz nicht nennen. Jedenfalls nicht öffentlich. Nach der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Öhringen in Baden-Württemberg erfüllt die Bezeichnung »Lügenfritz« die einschlägigen Straftatbestände des

§ 188 StGB (sog. »Majestätsbeleidigung«). Wer nach dieser Norm wegen Beleidigung verurteilt wird, dem drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Und just an dieser Stelle wird es absurd! Der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz darf von jedermann öffentlich als »Lügner« bezeichnet werden, eben weil er einer ist, aber der Spitzname »Lügenfritz« soll strafbar sein. Hä? Habt ihr Lack gesoffen dort am Amtsgericht Öhringen? Dass Juristen nicht rechnen können ist ja gemeinhin bekannt. Offensichtlich sind wir aber schon so weit gekommen, dass Juristen mittlerweile das geltende Recht nicht mehr anwenden können. Tritt dem Grundsatz »Iudex non calculat« also jetzt schon der Grundsatz »Iudex non applicat« bei? Offensichtlich scheint im Jahre 2026 die Zeit gekommen zu sein, solche Richter und solche Staatsanwälte durch eine künstliche Intelligenz zu ersetzen. Richter und Staatsanwälte, die nicht rechnen können und die geltendes Recht nicht anwenden können, fachlich inkompetente Richter bzw. fachlich inkompetente Staatsanwälte braucht die Judikative nicht und die Exekutive auch nicht.



»Fritzens Lügen« oder sollte man besser »die Lügen des Fritz« sagen? Wie wäre es mit: Fritz »Die Lüge« Merz? Quasi in Anlehnung an: Dwayne »The Rock« Johnson. »Der verlogene Fritz« ginge noch. Obwohl, das klingt zu sehr nach Märchen, so wie »Das kalte Herz« von Wilhelm Hauff. Und ob der Bundeskanzler überhaupt ein Herz hat, weiß man ja auch nicht so wirklich. Sagen wir einfach: Fritz der Lügner, in Anlehnung an den weltberühmten Roman »Jakob der Lügner« von Jurek Becker. Also Fritz der Lügner hat uns alle so reich beschenkt mit Falschaussagen, Täuschungen, Unwahrheiten bis hin zu kackdreisten Lügen, dass es nunmehr angezeigt ist, fünf Beispiele aus dem politischen Alltag des Fritze Merz herauszupicken und der Öffentlichkeit in Erinnerung zu bringen.


»Ich weiß, dass ich einen sehr hohen Kredit in Anspruch genommen habe, auch was meine persönliche Glaubwürdigkeit betrifft.« (Friedrich Merz)

Lügenbeispiel Eins (Schuldenbremse): Vor der letzten Bundestagswahl im Februar 2025 sprach sich Fritz der Lügner dafür aus, an der Schuldenbremse festhalten zu wollen. Unmittelbar nach der Wahl, im März 2025, kam es zur Grundgesetzänderung und damit verbunden zu einer faktischen Aufweichung der Schuldenbremse. Der Staat nahm Rekordschulden im Umfang von 500 Mrd. EURO auf und fand dafür eine äußerst phantasievolle Bezeichnung: »Sondervermögen«. Den Wortbruch räumte Fritz der Lügner sogar ein und zwar in bemerkenswert offener Sprache. Wörtlich sagte er: »Ich weiß, dass ich einen sehr hohen Kredit in Anspruch genommen habe, auch was meine persönliche Glaubwürdigkeit betrifft.«


Lügenbeispiel Zwei (Brandmauer): Fritz der Lügner hatte wiederholt versichert, niemals mit der Alternative für Deutschland (AfD) zusammenarbeiten zu wollen. Beispielsweise erklärte er am 13. November 2024 im Bundestag, er wolle »versehentliche oder tatsächliche Mehrheiten mit der AfD« vermeiden. Die Lebensdauer dieses politischen Versprechens war präzise messbar: Exakt 77 Tage, dann war die sog. »Brandmauer« weg. Am 29. Januar 2025 wurde im Bundestag namentlich über den sog. »Fünf-Punkte-Plan« der CDU/CSU abgestimmt. 348 Abgeordnete stimmten mit Ja, 344 mit Nein, zehn Abgeordnete enthielten sich. Die Ja-Stimmen setzten sich wie folgt zusammen: 187 CDU/CSU, 80 FDP, 75 AfD und 6 fraktionslose Stimmen. Damit kam es—entgegen der Merz'schen Ankündigung—, bei einer Abstimmung im Bundestag erstmals zu einer Mehrheit mit den Stimmen der AfD-Fraktion. Tausende Menschen versammelten sich vor der CDU-Parteizentrale in Berlin gegen die Zusammenarbeit der beiden Parteien. Sogar Altbundeskanzlerin Angela Merkel meldete sich zu dieser Volte kritisch zu Wort.


Lügenbeispiel Drei (Steuerentlastung): Im Wahlprogramm versprachen CDU/CSU eine »große Steuerreform für eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung von maximal 25 Prozent«, die Abschaffung des Rest-Solidaritätszuschlags sowie die Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen. Die Realität: Laut dem ersten Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 fehlen trotz hoher Schulden noch 12 Mrd. EURO. 2028 wächst die Lücke auf 60 Mrd. EURO. Die Kommunen schlagen Alarm und beziffern ihr Defizit auf 30 Mrd. EURO. Noch im Februar 2026 hatte Fritz der Lügner im Podcast »Machtwechsel« gesagt, die Gesamtbelastung für hohe Einkommen liege bei fast 50 Prozent—mehr gehe nun wirklich nicht, »die Zitrone ist ziemlich ausgequetscht«. Wenig später diskutierte seine Koalition bereits Mehrwertsteuererhöhungen.


Lügenbeispiel Vier (Amtsbezüge): Bei einem Bürgerdialog in Salzwedel Ende April 2026 konfrontierte eine krebskranke Frau den Bundeskanzler mit geplanten Erhöhungen der Amtsbezüge für die Regierung. Dieser antwortete der Bürgerin: »Zu keinem Zeitpunkt, zu keinem Zeitpunkt ist von irgendjemandem erwogen worden, die Bezüge der Mitglieder der Bundesregierung anzuheben. Zu keinem Zeitpunkt—auch von mir nicht. Alles andere ist eine falsche Behauptung.« Diese Aussage ist nachweislich eine Lüge. Ein Gesetzentwurf von Innenminister Dobrindt sah tatsächlich ein dickes Gehaltsplus von 65.000 Euro für Fritz den Lügner im Amt des Bundeskanzlers vor. Das Vorhaben wurde nach breiter öffentlicher Kritik gestoppt.


Lügenbeispiel Fünf (Stadtbildaussage): Im Oktober 2025 sagte Bundeskanzler Merz auf einer Pressekonferenz in Brandenburg, es gebe beim Thema Migration ein »Problem im Stadtbild«. Nachdem er sich weiter abfällig über Migrantinnen und Migranten im »Stadtbild« geäußert hatte, landete die umstrittene Passage nicht in der Mitschrift auf der Kanzler-Webseite. Obwohl sein Satz anschließend in aller Munde war, tauchte er in der offiziellen Mitschrift auf der Webseite des Bundeskanzlers nicht auf. Auf Nachfrage ruderte der Bundeskanzler nicht zurück, sondern legte nach—mit einer weiteren fragwürdigen Aussage: »Ich habe gar nichts zurückzunehmen. Im Gegenteil, ich unterstreiche es noch einmal.« Gleichzeitig behauptete er aber auf einer weiteren Pressekonferenz: »Migranten seien ein unverzichtbarer Bestandteil« Deutschlands—ein glatter Widerspruch und eine 180° Kehrtwende zu seiner ursprünglichen Aussage. Entweder er hatte mit seiner ursprünglichen Stadtbildaussage gelogen oder mit seiner späteren Solidaritätsbekundung mit Migranten in Deutschland.


Fünf Beispiele, oder sagen wir besser »nur« fünf Beispiele, die sich im Falle des Friedrich Merz problemlos und in kürzester Zeit aufstocken ließen auf zehn Beispiele oder zwanzig oder sogar noch mehr. Der zehnte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland lügt nämlich am laufenden Band. Und jeder weiß es. JEDER weiß es! Zu schade nur, dass die Rechtsgrundlage für die vermeintliche Strafbarkeit des Begriffes »Lügenfritz« ein Strafbefehl war, den seinerzeit die Staatsanwaltschaft Heilbronn beim Amtsgericht Öhringen beantragt hatte und den letzten Endes tatsächlich ein Richter am Amtsgericht unterschrieben und erlassen hatte. Aus unbekannten Gründen ließ der Beschuldigte die mit der Zustellung dieses Strafbefehls auflebende Einspruchsfrist von zwei Wochen tatenlos verstreichen. Der Strafbefehl wurde somit rechtskräftig. Traurig, sehr traurig für den Beschuldigten. Doch die Sache hat auch ihr Gutes. Die gute Nachricht ist, dieser eine rechtskräftig gewordene Strafbefehl entfaltet keinerlei Rechtswirkung für ähnlich oder sogar identisch gelagerte Fälle. Anders gesagt, der in diesem einen Fall rechtswirksam gewordene Strafbefehl begründet keinen Präzedenzfall. Berücksichtigt man, dass der Fall „Pinocchio" eingestellt wurde, weil es sich um zulässige Machtkritik handelt, und berücksichtigt man weiter, dass „Lügenfritz" per Strafbefehl bestraft wird—obwohl beides semantisch dasselbe aussagt, nämlich dass Merz lügt—dann ist das keine kohärente Rechtsprechung, sondern schlicht Willkür eines einzelnen Amtsrichters, die keinerlei normativen Anspruch für irgendjemanden sonst begründet.


Nach Ansicht des Amtsgerichts Öhringen darf man einen nachweislichen Lügner eben noch lange nicht »Lügenfritz« nennen—oder doch? Joachim Steinhöfel, Rechtsanwalt und aktuell vermutlich der berühmteste Kämpfer um die Meinungsfreiheit hierzulande ist der Rechtsauffassung: Doch man darf! Na, dann. Sorry Friedrich, bist halt doch ein Lügenfritz!



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