top of page
  • AutorenbildMarko Thomas Scholz

Zittern ist keine »Intimsache«!

Aktualisiert: 28. Juli 2019

Der Gesundheitszustand einer Bundeskanzlerin ist ein politisches, kein juristisches Thema. Eine öffentliche Diskussion hierüber ist deshalb zwingend geboten.



Wer den Chef des Bundespresseamts und Sprecher der Bundesregierung (Herrn Staatssekretär Steffen Seibert) auf Twitter fragt, ob die amtierende Bundeskanzlerin gesundheitlich in der Lage sei ihren Amtseid in der Tagespolitik zu verwirklichen, bekommt tatsächlich eine Antwort. Allerdings nicht von Staatssekretär Seibert. Dazu müsste der Mann seinen Job als Regierungssprecher ernst nehmen. Nein, die Antwort kommt von dem in Köln niedergelassenen Rechtsanwalt Dr. Ralf Höcker. Der Jurist Höcker ist ebenfalls Pressesprecher. Natürlich nicht im Dienste der Bundesregierung. Ihm obliegt lediglich die Pressearbeit der sog. »Werteunion«, einer Art reaktionärer Sammlungsbewegung innerhalb der CDU. Höckers Pressearbeit, dies sei am Rande erwähnt, scheint bislang nicht allzu erfolgreich gewesen zu sein. Es sei denn, man versteht unter Pressearbeit die bloße Verwendung repressiver rhetorischer Gebärden auf Twitter. Die politische Relevanz der Werteunion jedenfalls siedelt gegenwärtig irgendwo zwischen Kopfjucken und dem Bewegungsmuster eines Komapatienten. Ob mit ersterem bereits eine Hirnaktivität verbunden ist, ist eine medizinische, keine politische Frage und soll deshalb nicht Gegenstand dieses Beitrags sein.


»Dazu hat sie sich schon geäußert: Sie ist durch ihre Gesundheit in der Amtsführung nicht beschränkt und damit muss Ruhe sein.« (Dr. Ralf Höcker, Pressesprecher der Werteunion e.V.)

Die Antwort, die Pressesprecher Dr. Höcker―übrigens ohne direkt angesprochen worden zu sein―auf Twitter gab, lautete wörtlich: »Dazu hat sie sich schon geäußert: Sie ist durch ihre Gesundheit in der Amtsführung nicht beschränkt und damit muss Ruhe sein.« Höcker vertritt nämlich tatsächlich die Position, die Gesundheit der Bundeskanzlerin sei »Intimsache«. »Ist das so?«, möchte man fragen. Natürlich nicht ihn. Ist die Gesundheit der deutschen Regierungschefin, immerhin das dritte Organ des Staates in der protokollarischen Rangordnung und Inhaberin der Richtlinienkompetenz, tatsächlich Intimsache? Die politische Antwort auf diese Frage lautet: Nein. Zittern ist keine Intimsache! Nicht, wenn es die amtierende Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ist, die während der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte Zitteranfälle erleidet. Im Übrigen waren ihre persönlichen Einlassungen zu den Anfällen im Nachgang derselben eher widersprüchlich und von daher in hohem Maße unbefriedigend. Eine öffentliche Diskussion über den Gesundheitszustand der Kanzlerin ist deshalb zwingend geboten. Dieser Beitrag unternimmt den Versuch die Gegenposition zu »Dr. Höckers verordnetem Schweigen« zu formulieren und argumentativ zu begründen. Ob sich die vage Hoffnung, damit einen pluralistischen Diskurs eröffnen zu können, erfüllen wird, steht freilich auf einem anderen Blatt.


Während der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte ist die Physikerin Dr. Angela Merkel, geborene Kasner, keine Privatperson, sondern eine Amtsperson. Eine Amtsperson deren Amtsfunktion darin besteht am Markt sog. »Gemeinschaftsgüter« (öffentliche Güter) bereitzustellen. Hierbei handelt es sich in einer Volkswirtschaft um jene Güter, die traditionell nicht der Unternehmenssektor, sondern der Staat bereitstellt. Exemplarisch genannt seien hier: Bildung (Schulen, Kindergärten), Gesundheit (Krankenhäuser, Gesundheitsämter), Gefahrenabwehr (Polizei), Strafverfolgung (Staatsanwaltschaften, Gerichte), Strafvollzug (Justizvollzugsanstalten), Eigentumsschutz (Katasterämter, Patentämter), Landesverteidigung (Bundeswehr), etc. Dieser Beispielkatalog ist keineswegs abschließend. Auf öffentliche Güter treffen zwei charakteristische Eigenschaften zu, die gleichsam als Abgrenzung zu sog. »privaten Gütern« dienen: Es sind dies das Charakteristikum der Nichtausschließbarkeit und das der Nichtrivalität im Konsum. Nichtausschließbarkeit bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in den Genuss dieser Güter kommen können muss und also in seinem individuellen Güterkonsum nicht eingeschränkt (ausgeschlossen) werden darf. Nichtrivalität im Konsum dagegen bedeutet, dass das Staatsvolk öffentliche Güter gleichzeitig konsumieren kann, sich die Konsumenten also während ihres individuellen Konsums nicht durch selbigen wechselseitig blockieren. Aus diesen beiden Charakteristika lässt sich schließlich auch der Qualitätsanspruch ableiten, den jedes einzelne Gemeinschaftsgut zwingend erfüllen muss. Nämlich eine dauerhafte und in jeder Hinsicht uneingeschränkte Funktionsfähigkeit.


In einem öffentlichen Amt ist kein Platz für Intimsphäre.

Eine dauerhafte und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit öffentlicher Güter bedingt aber eine dauerhafte und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Exekutivgewalt des Staates. Und dazu gehört auch die Regierungschefin. Ihre »Funktionsfähigkeit« muss folglich zu jedem Zeitpunkt und während der gesamten Amtsdauer gegenüber dem Staatsvolk garantiert sein. Andernfalls ist nicht gewährleistet, dass die bereitgestellten öffentlichen Güter dauerhaft und uneingeschränkt funktionsfähig sind, wodurch es zum Konflikt mit mindestens einem der beiden, im schlimmsten Falle sogar mit beiden oben genannten Charakteristika kommen kann. Wer diese Wirkungskette dem Grunde nach infrage stellen sollte, der rufe sich wahlweise die gescheiterte Pkw-Maut (Kosten € 53,6 Mio., Stand 06/2019), die Instandsetzung des Segelschulschiffes »Gorch Fock« (Kostenschätzung € 135 Mio., Stand 03/2018) oder die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (aktueller Status: Geheim) in Erinnerung und frage sich, ob dies Indikatoren für eine dauerhafte und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der amtierenden Bundesregierung sind, bzw. ob die öffentlichen Güter Landesverteidigung und Mobilität (im bundesweiten Autobahnverkehr) derzeit effektiv und effizient bereitgestellt werden, oder ob insoweit nicht eindeutige Beweise für die zumindest partielle Funktionsunfähigkeit der amtierenden Bundesregierung vorliegen. Jedem, absolut jedem, der den zuletzt genannten Halbsatz mit »Ja« beantwortet, muss es erlaubt sein, für sich selbst und für andere die Frage aufzuwerfen, ob die Unfähigkeit der Bundesregierung auf Personalentscheidungen gründet, die dem Kompetenzbereich der Bundeskanzlerin obliegen. Schließlich werden Bundesminister von der Bundeskanzlerin entlassen (Art. 64 Abs. 1 GG). Folglich ist auch die Bundeskanzlerin dafür verantwortlich, wenn ein nachweislich inkompetenter Bundesminister trotz schwerwiegender Fehlentscheidungen weiter im Amt bleibt und im Kabinett sein Unwesen treiben darf. Weiterhin muss es jedem, der die Zitteranfälle der Bundeskanzlerin gesehen oder davon gehört hat, erlaubt sein, sich selbst und andere zu fragen, ob die Regierungschefin möglicherweise ernsthaft erkrankt sei und ob sich die (offenkundige) Unfähigkeit der amtierenden Bundesregierung möglicherweise damit erklären lasse. Dass das Amt der Bundeskanzlerin, juristisch betrachtet, von einer natürlichen Person bekleidet wird, ist demnach insoweit von Bedeutung, als die uneingeschränkte Gesundheit der natürlichen Person (Amtsträgerin) zu jedem Zeitpunkt während der gesamten Amtsdauer gegenüber dem Staatsvolk garantiert sein muss. Als Amtsperson ist die Bundeskanzlerin im Übrigen gegenüber dem Staatsvolk rechenschaftspflichtig. Und zwar zu jedem Zeitpunkt während der gesamten Legislaturperiode (Amtsdauer). Jene Rechenschaftspflicht, die vor ihrer Gesundheit nicht Halt macht, leitet sich unmittelbar aus ihrem Amt ab und ließe sich nicht rechtfertigen, wenn die natürliche Person Dr. Angela Merkel innerhalb ihrer Privatsphäre private Entscheidungen treffen würde, deren unmittelbare und mittelbare Folgen auch nur sie privat und nicht die Gemeinschaft als Ganzes treffen würden. Die Rechenschaftspflicht der Kanzlerin gegenüber dem Staatsvolk ist mithin einem Kontrollmechanismus geschuldet. Nur durch diesen Kontrollmechanismus lässt sich verhindern, dass natürliche Personen, wenn sie erst einmal in dieses hohe öffentliche Amt gewählt worden sind, tun und lassen können was sie wollen. Aus alldem folgt: In einem öffentlichen Amt ist definitiv kein Platz für Intimsphäre. Wer dies zu akzeptieren nicht bereit sein sollte, darf eben nicht für ein öffentliches Amt kandidieren.


Die Bundeskanzlerin ist bekanntlich nicht der Papst.

Die Bundeskanzlerin hat bisher dreimal öffentlich sichtbar einen Zitteranfall erlitten. Rein menschlich betrachtet kommt man nicht umhin, ihr eine baldige Genesung zu wünschen. Aber das ist ja ohnehin selbstverständlich und bedarf keiner weiteren Erörterung. (Wer an dieser Stelle widersprechen möchte, der ist tatsächlich für die Menschheit nicht mehr tauglich; dem kann wahrlich nicht mehr geholfen werden.) Nun geht es vorliegend jedoch nicht um eine menschliche Einschätzung, sondern um eine politische. Und die Bundeskanzlerin ist bekanntlich nicht er Papst. Letzterer wird nach kanonischem Recht auf Lebenszeit gewählt und ist außerdem unfehlbar. Welche Entscheidung er auch immer in Ausübung seines Amtes treffen mag, es kann keine falsche sein. Die Entscheidungen der Bundeskanzlerin dagegen sind immer falsch. Fragen Sie die Oppositionsparteien. Denen nämlich obliegt, wie niemandem sonst, die Ausübung einer parlamentarischen Kontrolle. Gelingt es der Bundeskanzlerin also nicht, die Zweifel an ihrem Gesundheitszustand glaubwürdig aus der Welt zu schaffen, spielt sie der Opposition einen Trumpf in die Hand und schwächt damit ihre eigene, ganz persönliche Amtsführung und damit logischerweise auch das ihr auf Zeit verliehene Amt selbst. Widersprüchliche und deshalb unglaubwürdige Einlassungen der Kanzlerin zu ihrem Gesundheitszustand beseitigen dieses Problem nicht, sondern vergrößern es sogar noch. Dass der Rechtsanwalt Dr. Höcker diese kausale, politische Wirkungskette intellektuell nicht erfasst zu haben scheint, anders lässt sich seine repressive Rhetorik (»[...] und damit muss Ruhe sein.«) nicht erklären, verrät jede Menge über seine eigene Amtsführung als Pressesprecher der Werteunion. Wer sich, wie Höcker, auf Medienrecht spezialisiert hat, hat eben jede Menge Ahnung von der Anwendung des Medienrechts, beherrscht aber deshalb noch lange nicht die politische Medienarbeit an sich. Anders gesagt, wie die Rechtslage ist, spielt überhaupt keine Rolle, wenn die Glaubwürdigkeit der Amtsinhaberin in ihre Amtsführung verloren zu gehen droht oder bereits verloren gegangen ist. Übrigens ein Axiom, das schon Christian Wulff und seine Berater seinerzeit bis zuletzt nicht verstanden hatten.


Einige offizielle Termine absolvierte die Bundeskanzlerin inzwischen bereits im Sitzen. Beispielsweise den Empfang der neuen dänischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen oder den Empfang der moldauischen Ministerpräsidentin Maia Sandu. Mit anderen Worten, die Regierungschefin weicht bei der Amtsausübung vom bislang praktizierten Protokoll ab. Sie übt ihre Amtsgeschäfte protokollarisch neuerdings anders aus, als sie es bisher getan hat. Warum? Die Bundeskanzlerin hat erkennbar weder eine Tibiafraktur erlitten, noch eine Bandruptur. Die Abweichung vom Protokoll beim Empfang von Staatsgästen wirft die Frage auf, ob in naher Zukunft weitere protokollarische Abweichungen in der Amtsführung zu erwarten sind. Und welche dies sein könnten bzw. von welcher Intensität diese sein könnten. Und genau an dieser Stelle ist zu differenzieren. Ist die Amtsinhaberin, die vom Protokoll abweicht, ansonsten in ihrer Amtsführung funktionsfähig? Oder steht die Funktionsfähigkeit der vom Protokoll abweichenden Amtsinhaberin in Frage? Anders gesagt, sind die Zitteranfälle (a) eine menschlich bemitleidenswerte, politisch aber unbedeutende Randerscheinung, (b) die Spitze des Eisbergs oder (c) ein weiteres, nach außen hin sichtbares Symptom eines noch viel größeren Problems der amtierenden Bundesregierung?


Wie die Antwort hierauf vorliegend auch immer lauten mag. Ein öffentlicher Diskurs hierzu unterfällt rechtlich betrachtet der Meinungs- und Pressefreiheit, ist also nicht justiziabel, bzw. unterfällt politisch betrachtet der Wahrnehmung der Kontrolle der Amtsinhaberin durch den Souverän und ist damit staatsbürgerliche Pflicht und nicht Intimsache. Intimität ließe sich aber herstellen. Und zwar denkbar einfach: Durch einen sofortigen Rücktritt der Bundeskanzlerin von ihrem Amt.


105 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page