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  • AutorenbildMarko Thomas Scholz

Resolution 2361 (2021) des Europarats vom 27.01.2021

Bereits im Januar 2021 hatte der Europarat den Beschluss gefasst, dass niemand unter Druck gesetzt oder diskriminiert werden darf, weil er sich nicht gegen COVID-19 impfen lässt

 

Unter den Ziffern 7.3.1 und 7.3.2 der Resolution 2361 (2021) des Europarats vom 27. Januar 2021 heißt es wörtlich: »ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;« beziehungsweise »ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanting to be vaccinated;«. Der Europarat, ihm gehören gegenwärtig 47 Mitgliedstaaten mit insgesamt 820 Millionen Bürgern an, hat damit unmissverständlich klargestellt, dass

  1. die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht obligatorisch ist;

  2. niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht wünscht;

  3. niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft ist, weil er möglicherweise gesundheitliche Risiken hat oder nicht geimpft werden möchte.

Die neue, von Kanzler Olaf Scholz geführte Bundesregierung, macht bislang allerdings nicht die geringsten Anstalten, um sich für den Erhalt dieser Menschenrechte einzusetzen.

 



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