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  • AutorenbildMarko Thomas Scholz

Strafanzeige wegen Hochverrat gegen den Bund und Völkermord

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und sein Regierungskabinett wurden angezeigt. Anzeigenerstatter ist der ehemalige Präsident des LKA in Thüringen MinR a.D. Uwe G. Kranz.

 

Dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe wurde mit Datum vom 22. Juli 2023 eine Strafanzeige zugestellt, die es in sich hat. Die Anzeige selbst richtet sich nämlich gegen alle 17 Mitglieder der amtierenden Bundesregierung sowie gegen weitere vier Mitglieder des Deutschen Bundestags. Und der Anzeigenerstatter ist kein Nobody, sondern niemand Geringeres als der ehemalige Präsident des LKA in Thüringen Uwe G. Kranz. Kranz, ein ausgewiesener Sicherheitsexperte mit hervorragendem Leumund, hat dem Staat viele, viele Jahre seines Lebens treue Dienste geleistet und kann heute auf einen internationalen Erfahrungsschatz zurückblicken. Ausführliche Informationen zu seiner Personen finden sich auf seinem Blog (siehe hier). Die Strafanzeige von Ministerialrat a.D. Kranz umfasst insgesamt vier Tatvorwürfe:


  1. Hochverrat gegen den Bund, strafbar nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 StGB;

  2. Verletzung der Garantenstellung (§ 13 Abs. 1 StGB);

  3. Völkermord, strafbar nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und

  4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, strafbar nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB.


Im Falle einer Anklage und eines Schuldspruches in allen Punkten droht jedem einzelnen der Beschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ob gegen die Beschuldigten jedoch überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden, über eine Anklage wollen wir an dieser Stelle schon gleich gar nicht nicht spekulieren, bleibt abzuwarten. Der Generalbundesanwalt in seiner Funktion als Staatsdiener ist nämlich der Dienstaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unterstellt, eine Behörde, die von Bundesjustizminister Marco Buschmann geführt wird, der seinerseits wiederum dem Bundeskabinett und somit dem Kreis der Beschuldigten angehört. Anders gesagt, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank muss nun entscheiden, ob er gegen seien eigenen Dienstherrn, Bundesjustizminister Marco Buschmann, ermittelt oder ob er die Strafanzeige von Ministerialrat a.D. Uwe G. Kranz nicht doch lieber in der Schublade verschwinden lässt. Eine objektive und unabhängige Ermittlungs- und Anklageentscheidung sollte man aus Karlsruhe deshalb nicht allzu inbrünstig erwarten.

 


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