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AutorenbildMarko Thomas Scholz

Den Haag: Palästina hat gewonnen, Israel verloren!

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat rechtlich Stellung bezogen. Israel muss die besetzten palästinensischen Gebiete sofort räumen und Entschädigungen zahlen.

 

Das weltweit höchste Rechtsprechungsorgan in Angelegenheiten des Völkerrechts ist der Gerichtshof der UNO, der sog. »International Court of Justice« (ICJ), mit Sitz im niederländischen Den Haag. Diesem Gerichtshof hat die internationale Staatengemeinschaft im Wesentlichen zwei Befugnisse erteilt. Zum einen ist das Gericht befugt Länder zu verurteilen und zum anderen hat es die Befugnis Rechtsgutachten über Rechtsfragen abzugeben, auf die es bislang keine verlässlichen juristischen Antworten gab. Letzteres hat das Gericht nun getan. Am Freitag, den 19. Juli 2024 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof eine Pressemitteilung und verlautbarte damit offiziell sein völkerrechtliches Gutachten in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete durch den Staat Israel. In diesem Rechtsgutachten stellten die Richter im Einzelnen fest, dass:


  1. die fortgesetzte Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist;

  2. der Staat Israel verpflichtet ist, seine rechtswidrige Anwesenheit in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden;

  3. der Staat Israel verpflichtet ist, unverzüglich alle neuen Siedlungsaktivitäten einzustellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten zu evakuieren;

  4. der Staat Israel verpflichtet ist, allen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in den besetzten palästinensischen Gebieten Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden zu leisten;

  5. alle Staaten verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der unrechtmäßigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen Situation zu leisten;

  6. die internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der unrechtmäßigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen; und

  7. die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung, die um die Stellungnahme ersucht hat, sowie der Sicherheitsrat die genauen Modalitäten und die weiteren Maßnahmen prüfen sollten, die erforderlich sind, um der rechtswidrigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich ein Ende zu setzen.


In einem Satz also: Palästina hat vor Gericht gewonnen, Israel verloren! Die Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ist jetzt offiziell rechtswidrig. Punkt! Eine Diskussion in dieser Sache ist von jetzt an nicht mehr erforderlich. Noch bemerkenswerter als diese bahnbrechende gerichtliche Feststellung ist die rechtliche Konsequenz, die sich hieraus unmittelbar ergibt: Israel muss die besetzten palästinensischen Gebiete unverzüglich verlassen. Mit anderen Worten, der International Court of Justice hat mit seinem Rechtsgutachten die Vorherrschaft des Staates Israel als Besatzungsmacht in Palästina für beendet erklärt.



Mit dem Ende der Vormachtstellung Israels in Palästina ist nunmehr auch die Siedlungspolitik Israels offiziell für rechtswidrig erklärt worden. Sämtliche illegalen, israelischen Siedler sind nun aufgefordert, ihre Siedlung aufzugeben und die palästinensischen Gebiete zu verlassen. Außerdem muss der Staat Israel allen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen als Wiedergutmachung Schadenersatz zahlen. Völkerrechtlich betrachtet ist der Fall Palästina vs. Israel nun geklärt. Wie die UNO-Mitglieder auf die Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofes reagieren werden, bleibt abzuwarten. Hätte die Regierung Netanjahu noch einen Funken Anstand in sich, würde sie gleich morgen geschlossen zurücktreten und den Weg für Neuwahlen frei machen.

 


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