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  • AutorenbildMarko Thomas Scholz

Das Selbstbestimmungsgesetz ist für 0,005% der Bevölkerung

Lediglich 4.000 Betroffene sollen profitieren vom neuen Selbstbestimmungsgesetz, sagt der Normenkontrollrat in einer Stellungnahme. Das sind 0,005% der Bevölkerung. Lächerlich!

 

Der Nationale Normenkontrollrat in Berlin hat eine Stellungnahme abgegeben zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz) der amtierenden Bundesregierung. In dieser Stellungnahme schätzt der Normenkontrollrat die Zahl der Betroffenen, die ihre Rechte künftig bundesweit nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ausüben werden auf gerade einmal 4.000 Personen. Im Jahre 2020 seien es 2.700 Verfahren gewesen, die nach dem sog. Transsexuellengesetz (TSG) eröffnet wurden, 2021 waren es 3.250 Verfahren, also 550 mehr als im Jahr davor, für die Jahre 2022/23 werden in der Stellungnahme keine Zahlen genannt, vermutlich liegt die Statistik noch nicht vor, deshalb geht man für 2024 von 4.000 Verfahren aus. Der Originaltext der Stellungahme steht unten zum Download bereit. In Deutschland leben derzeit ca. 83,2 Millionen Menschen. Dividiert man die Zahl der 4.000 Betroffenen durch die Gesamtbevölkerung, also durch 83,2 Millionen, ergibt das einen relativen Bevölkerungsanteil von 0,005%. Anders gesagt, 99,995% der Bevölkerung hierzulande werden keinen Gebrauch machen von dem Recht, sein angeborenes, biologisches Geschlecht entgegen der biologischen Fakten neu eintragen zu lassen. Man könnte auch sagen, beinahe die absolute Mehrheit der Bevölkerung ist normal und hat mit seinem angeborenen biologischen Geschlecht keinerlei Probleme. Lediglich 0,005% der Bevölkerung kommt nicht zurecht damit als Mann oder als Frau geboren worden zu sein. In der Geschichte der Gesetzgebung seit Gründung der Republik im Jahre 1949 hat es einen vergleichbaren Fall noch nicht gegeben. Dass Gesetze für 0,005% der Bevölkerung gemacht werden ist eine Bankrotterklärung und die Verantwortung hierfür trägt ganz allein die amtierende Bundesregierung.

 

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