Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn hat eine »Technische Richtlinie« publiziert. Sie bestätigt, die Zahlungsfunktionen von CBDCs sind programmierbar.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes. Administrativ untersteht sie dem Bundesinnenministerium. Zur Zeit also dem politischen Verantwortungsbereich von Nancy Faeser (SPD), einer Extremistin und Verfassungsfeindin, die nicht nur die Unschuldsvermutung beseitigen, sondern unter anderem auch die Verhöhnung des Staates sowie Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze unter Strafe stellen will. Drei Einzelziele, die, jedes für sich betrachtet, einen tiefen Einschnitt in unsere offene Gesellschaft bedeuten würden und mit einer Rückkehr zu feudalen Strukturen vergleichbar sind. Eine Rückkehr zum Feudalismus droht inzwischen jedoch auch von einer ganz anderen Seite. Und zwar durch die Abschaffung des Bargeldes bei gleichzeitiger Einführung von digitalem Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency). Das wissen wir, weil das BSI am 8. Februar 2024 den ersten Teil einer sog. »Technischen Richtlinie« zur Einführung einer CBDC publiziert hat. Sie steht nachfolgend im Original zum Download bereit. Teil II der Publikation befindet sich momentan in Vorbereitung. Ziemlich versteckt und obendrein auch sprachlich ziemlich verschachtelt finden sich auf Seite 11 dieser Richtlinie zwei Sätze, die es in sich haben. In der deutschen Übersetzung lauten sie wörtlich: »Bei der praktischen Umsetzung kann das CBDC-Ökosystem weitere Funktionen enthalten und weitere Dienste anbieten, die auf dem Kernsystem als zusätzliche Anwendungsschicht aufbauen. Dazu kann beispielsweise die Unterstützung der automatischen Auslösung von Zahlungen bei Erfüllung vordefinierter Bedingungen (oft als Programmierbarkeit bezeichnet) oder die Untersagung von Zahlungen, wenn eine nur für bestimmte Zwecke ausgegebene Brieftasche außerhalb ihres zulässigen Bereichs verwendet wird, gehören, ebenso wie Verwahrungsdienste, die den Endnutzern angeboten werden.« Vereinfacht ausgedrückt heißt das, dass digitales Zentralbankgeld programmierbar ist. Eine Eigenschaft, die von Vertretern der Mainstream Medien bislang stets als Verschwörungstheorie abgetan wurde. Mit seiner »Technischen Richtlinie«, sie trägt übrigens die Nr. TR-03179-1, hat das BSI die Existenz dieser Eigenschaft nunmehr offiziell bestätigt. CBDCs können programmiert werden. Man könnte beispielsweise ein Ablaufdatum programmieren. Das hätte zur Folge, dass Geld künftig seine Zahlungsfunktion komplett verliert, wenn es nicht bis zu einem bestimmten, vorher programmierten Zeitpunkt verausgabt wurde (Enteignungsfunktion). Oder man könnte programmieren, dass Geld nicht mehr verausgabt werden darf, wenn der Kontoinhaber einen bestimmten Social Credit Score unterschritten hat (Disziplinierungsfunktion). Einmal den Staat auf Instagram verhöhnen hat dann zur Folge, dass man sechs Monate lang kein Geld mehr ausgeben kann. Natürlich könnte man auch programmieren, dass der verstärkte Konsum politisch erwünschter Güter im Social Credit System mit Bonuspunkten belohnt wird (Konsumlenkungsfunktion). Bei Kontoinhabern, die weniger Fleisch kaufen oder Strom statt Benzin tanken, steigt dann der Social Credit Score. Bei den anderen sinkt er. Ein programmierbares digitales Zentralbankgeld ist somit gleichbedeutend mit der Beseitigung unserer Gesellschaftsordnung. Eine Regierung, die ein programmierbares Geldsystem vorbereitet, will den Übergang zu einem Techno-Feudalismus.
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